Die No-Energy-Stiftung für Klimaschutz und Ressourceneffizienz ist wegen Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke: Umweltschutz, Bildung, Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8, 7, 1 AO) durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes Hilden, St.-Nr. 135/5793/2000 vom 07.07.2010 ab 28.05.2010 als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
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